Ein Stück Welt erleben. Mit dem Auslandsjahr von travelbee

Zum Austauschjahr

travelbee's Bedingungen / AGB

ANMELDUNG
Die verbindliche Anmeldung erfolgt online unter www.into.de/work/anmeldung oder durch Zusendung des ausgefüllten Anmeldeformulars auf Seite 23 an into GmbH, Ostlandstraße 14, 50858 Köln. Nach Eingang der Anmeldung überprüfen wir zunächst ob das gewünschte Programm / Projekt in der gewünschten Form verfügbar ist. Danach erhalten Sie eine Bestätigung von uns.

LEISTUNGEN
Die Leistungen sind wie beim jeweiligen Programm beschrieben und werden mit der Bestätigung definiert. Dies gilt ebenso für vom Teilnehmer ausgewählte Zusatzleistungen.

ZAHLUNG
Nach Erhalt der Bestätigung und Rechnung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Programmbeginn zu leisten. Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, ist travelbee berechtigt, das Programm / Projekt bei ihrem Vertragspartner vor Ort zu stornieren. travelbee behält sich vor, die bis dahin entstandenen Kosten aufzurechnen. Eine vom Teilnehmer begehrte Aufrechterhaltung des ursprünglichen Programms wäre mit Mehrkosten verbunden. Ohne vollständige Zahlung vor Beginn des vereinbarten Programmes besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen durch travelbee, es sei denn, es bestünden zu diesem Zeitpunkt berechtigte Mängel oder travelbee und / oder seine Vertragspartner im Zielland wären zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht in der Lage.

VERSICHERUNG
Eine Kranken-, Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist für die Dauer des Programmes obligatorisch. travelbee bietet ein für solche Programme zugeschnittenes Versicherungspaket an. Unser Versicherungspartner ist Global Secutive. Die Kosten für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung betragen 2,03 € pro Tag. Genaue Informationen zum Deckungsumfang sowie eine Leistungsübersicht sind auf unserer Website zu finden. Die Versicherung wird vom Teilnehmer eigenverantwortlich abgeschlossen, es erfolgt hierzu keine weitere gesonderte Aufforderung von travelbee. Es ist dabei sicherzustellen, dass die Dauer der Versicherung der Dauer des Aufenthaltes entspricht. Der Teilnehmer stellt travelbee spätestens eine Woche vor Beginn des Aufenthaltes den Nachweis der entsprechenden Versicherung, sei es durch Global Secutive oder durch seine eigene Versicherung, zur Verfügung. Eine eigene bestehende Versicherung muss den gleichen Leistungsstandard wie die der Global Secutive erfüllen. Der Abschluss einer Versicherung für Rückführungskosten im Falle von Unfall und Krankheit wird empfohlen. Für gesetzlich versicherte EU-Bürger, die ihr Programm in einem EU-Land verbringen, reicht auch eine EHIC-Karte für die Krankenversicherung aus.

RÜCKTRITT
Vor dem geplanten Programm kann der Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun. Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
• bis zwei Monate vor Programm- / Projektbeginn im Zielland 10 %.
• ab zwei Monaten bis 16 Tage vor Programm- / Projektbeginn im Zielland 30 %.
• ab dem 15. Tag vor Programm- / Projektbeginn im Zielland 60 %.
• Bei Nichtantritt des Programms / Projektes 90 %.
Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

travelbee bietet die Beteiligung an einem internen Rücktrittsfond an. Für diese freiwillige Beteiligung in Höhe von 80 € liefert travelbee folgende Gegenleistung: Die Erstattung von 100 % der anfallenden Rücktrittskosten. Diese Leistung wird in folgenden Situationen fällig:
• Erkrankung des Teilnehmers, die einen Aufenthalt des Teilnehmers aus gesundheitlichen Gründen unmöglich macht.
• Tod des Teilnehmers oder eines nahen Familienangehörigen (Eltern und Geschwister).

PREISERMÄßIGUNGEN
travelbee bietet drei Arten von Preisermäßigungen in Höhe von 50 € an und zwar:
• Geschwisterrabatt
• "Bring-a-Friend"-Vorteil
• für Ehemalige travelbee Teilnehmer
Der "Geschwisterrabatt" gilt, wenn Geschwister bereits an einem Programm mit travelbee teilgenommen haben oder dies gleichzeitig tun. "Bring-a-Friend" ist gültig, wenn man nachweislich einen Freund / Bekannten für eines der travelbee Programme akquirieren konnte. Wenn sich zwei Freunde gleichzeitig für ein Programm anmelden, kann der Rabatt nur einmal gewährt werden, bzw. erhält jeder einen Nachlass von 25 €. Der "Ehemalige travelbee Teilnehmer" Nachlass gilt für alle, die bereits in der Vergangenheit ein Programm mit travelbee gebucht hatten.

HAFTUNG
Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitigem Programmabbruch, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Mängel sind vom Teilnehmer unverzüglich beim örtlichen Vertreter des Leistungsträgers anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Die Mängelanzeige kann auch über travelbee erfolgen. Unabhängig von dem Abhilfeverlangen vor Ort sind etwaige Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der Rückkehr nach Deutschland ausschließlich bei travelbee geltend zu machen. Danach verfallen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Teilnehmer kann einen wichtigen Grund nachweisen, warum er diese Frist hat verstreichen lassen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Lebensumstände in Afrika, Asien und Südamerika erheblich von denen in Deutschland abweichen und teilweise nur sehr einfach sein können. Der Teilnehmer wird ebenso darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern mit einer allgemein angespannten Sicherheitslage, häufig auch mit erhöhter Kriminalität gerechnet werden muss. Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor der Abreise über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts auf dem Laufenden zu halten. Des Weiteren, sich vor Ort jederzeit umsichtig zu verhalten und sich den üblichen Sicherheitsanforderungen im Zielland anzupassen. Leistungsänderungen oder -abweichungen, die nach der Anmeldung notwendig werden und deren Ursächlichkeit nicht bei travelbee liegen, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur gestattet, insofern sie nicht erheblich sind und die Gesamtheit der Leistungen nicht beinträchtigen. travelbee ist verpflichtet, den Teilnehmer über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Alle gesetzlichen Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere solche wegen Mängeln der Leistung, bleiben dabei unberührt.

PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN SOWIE MITWIRKUNGSPFLICHT
Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er die persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen (Visum) für die Teilnahme an dem gewählten Programm erfüllt. Der Teilnehmer muss während des Aufenthaltes über einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, wie zuvor beschrieben, verfügen. Der Teilnehmer ist ab Erhalt der Anmeldebestätigung und bis zum Aufenthaltsende verpflichtet, travelbee sämtliche, für das Programm relevanten Informationen schriftlich / per E-Mail mitzuteilen. Bei der Beantragung des erforderlichen Visums wird der Teilnehmer nach bestem Wissen von travelbee beraten, eine Gewähr für die Erteilung des Visums kann travelbee jedoch nicht übernehmen. Es obliegt dem Teilnehmer, über die von travelbee geschuldeten Leistungen hinaus, den Aufenthalt in eigener Verantwortung, Initiative und eigenem Bemühen zu gestalten.   Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Landesgesetze einzuhalten sowie die Lebensweise des Aufenthaltslandes zu respektieren und den Regeln des jeweiligen Programms / Projektes zu folgen. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer aus bestimmten Gründen für das Programm nicht geeignet sein sollte oder falsche Angaben gemacht wurden, hat travelbee das Recht das Programm zu stornieren und die von travelbee nachweislich vergeblich aufgewandten Kosten vom Teilnehmer zu verlangen.

ÄNDERUNGEN VON LEISTUNGEN UND PREISEN ­
Die Angebote und Preise dieses Prospektes entsprechen dem Stand bei Drucklegung Januar 2015. Etwaige Preisänderungen werden auf unserer Internetseite www.into.de/work veröffentlicht.

PREISÄNDERUNGEN
travelbee behält sich vor, eine Preiserhöhung zu erklären, wenn Währungsschwankungen dies erfordern.

SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Leistungen bzw. der vorstehend beschriebenen Bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte es wider Erwarten zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist der Gerichtsstand Köln.

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Stand: 13.01.2015